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Sie können den einmaligen, vollen Lesezugriff auf die Meldung vom 14.07.1994, 12:48 Uhr mit der Überschrift Verkürzung der Arbeitszeit bei Superhitze ist kein Muß - Doch selbst in der Arbeitgeber-Zentrale gab es schon hitzefrei gegen Einmalzahlung freischalten.
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