Die Ansicht der historischen Nachrichtenmeldungen der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd") ist kostenpflichtig.
Sie können den einmaligen, vollen Lesezugriff auf die Meldung vom 06.06.1992, 14:49 Uhr mit der Überschrift (Zusammenfassung) Justizministerin: Gruppenantrag zum 218 hält Prüfung stand - Politiker kündigen Verfassungsklage an - Auch katholische Kirche rechnet damit gegen Einmalzahlung freischalten.
Die dts Nachrichtenagentur hält die umfangreichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Nachrichtenmeldungen der früheren Nachrichtenagentur ddp/ADN (ab 2010 "dapd"). Bei Fragen zu Sondernutzungsrechten oder Lizenzierung wenden Sie sich an unseren Vertrieb.